Pflegeversicherung

Für alle krankenversicherten Personen, inkl. Studenten besteht in Deutschland Pflegeversicherungspflicht.

Ziel der Pflegeversicherung ist es, das man für den Fall einer Pflegebedürftigkeit abgesichert ist. Diese Pflegebedürftigkeit kann z.B. nach schweren Unfällen, Krankheiten oder im Alter auftreten. In der Regel ist ein Versicherungspflichtiger dort pflegeversichert, wo er auch krankenversichert sind. Studenten, die über die Familienversicherung mitversichert sind, sind zur sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei. Mitglieder einer studentischen Krankenversicherung und freiwillig Versicherte können sich gegen einen geringen Beitrag pflegeversichern.