Warnwestenpflicht für Autofahrer

von Marco (Kommentare: 0)

Seit dem 01.07.2014 gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht für Autofahrer

In jedem Auto, LKW sowie Kraftomnibus muss eine Warnweste und zwar unabhängig von der Anzahl der mitfahrenden Personen vorhanden sein. Der Ablageort der Warnweste im Auto ist dagegen nicht vorgegeben. Die Warnwesten können in den Farben fluoreszierendes Gelb, Orange oder Rot ausgeführt werden und müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Wird man als Fahrzeugführer von der Polizei kontrolliert und kann keine Warnweise vorzeigen wird nach aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 15 € fällig.


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