Krankenversicherung

Grundsätzlich besteht in Deutschland für alle Studenten Krankenversicherungspflicht ...

... d.h. für die Immatrikulation an der Hochschule oder Uni müsst ihr eine Versicherungbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Fehlt diese Bescheinigung, könnt ihr nicht mit dem Studium beginnen! Somit benötigt jeder angehende Student die Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse, das gilt auch wenn ihr privat krankenversichert sein solltet. Während des Studiums habt ihr verschiedene Möglichkeiten für eine gesetzliche Krankenversicherung: entweder ihr seid über die Familienversicherung mitversichert oder ihr schließt eine freiwillige Krankenversicherung ab.

Familienversicherung

Als Student bist du bei deinen Eltern bis zum 25. Lebensjahr ohne weitere Zahlungen mitversichert und erhälst sämtliche Leistungen. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist u.a., dass dein regelmäßiges Einkommen monatlich den Betrag von 375 € nicht übersteigt. Wird allerdings eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 400 €. Ansonsten ist die kostengünstige studentische Krankenversicherung notwendig. Die Familienversicherung verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes, wenn das Studium durch die Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht unterbrochen oder verzögert wird. Wenn du während des Studiums heiratest, kannst du dich über deinen gesetzlich Krankenversicherten Ehepartner kostenlos mitversichern lassen. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt. Bei der Immatrikulation legst du einfach die Versicherungsbescheinigung vor, die Uni meldet dann eurer Krankenkasse das Datum der Einschreiburg. Wenn du den Studienort wechselst, muss erneut eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden.

Studentische Krankenversicherung

Mit dem 25. Geburtstag endet auch die Familienversicherung. Jetzt kannst du die günstige studentische Krankenversicherung beantragen. Diese besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters - längstens bis Ende des Semesters in dem du das 30. Lebensjahr vollendet hast. Die Krankenversicherung kann unter bestimmten Umständen über die vorgenannte Höchstdauer verlängert werden, bei:

  • Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung
  • Behinderung
  • Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den 2. Bildungsweg
  • längerer Erkrankung
  • Mitarbeit in Hochschulgremien
  • Ableistung von Wehr- oder Zivildienst
  • Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS
  • Betreuung behinderter Familienangehöriger

Der Nachweis dieser Verlängerungstatbestände ist durch geeignete Unterlagen zu führen. Die oben genannten Verlängerungstatbestände müssen die Aufnahme des Studiums oder dessen Abschluss verhindern oder als unzumutbar erscheinen lassen.

Beitragshöhe für die Studentische Krankenversicherung

Die Beitragshöhe für die Studentische Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung wird vom Bundesministerium für Gesundheit vorgegeben und ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch festgelegt.

  • monatliche Krankenversicherung von 66,33 €
  • monatliche Pflegeversicherung von 15,25 €