Wie bekomme ich ein H-Kennzeichen für meinen Oldtimer?

Oldtimer mit H-Kennzeichen

Der Weg zum H-Kennzeichen

Gerade in Freiburg erlangen Oldtimer zunehmend an Beliebtheit und der Oldtimer-Markt wächst und wächst.

Anfang 2014 waren beim Kraftfahrtbundesamt 314.000 Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichen registriert, im Jahr 2013 waren es nur ca. 285.000 Fahrzeuge. Dabei ist lange nicht jedes 30 Jahre alte Fahrzeug in einem so guten und erhaltungswürdigen Zustand, dass es zum kraftfahrttechnischen Kulturgut zählt.

Für die Erlangung eines Oldtimer-Kennzeichen muss sich das Fahrzeug zuerst den fachmännischen Blicken eines Kfz - Sachverständigen stellen. Hier wird geprüft, ob sich der Oldtimer im Originalzustand befindet oder so restauriert wurde, dass das Erscheinungsbild weitestgehend dem Original entspricht. Erst dann kann ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ausgestellt werden.

Definition Oldtimer

Gemäß § 2 Nr. 22 der FZV (Fahrzeugzulassungs-Verordnung) wird ein Oldtimer wie folgt definiert:

Das Fahrzeug:

  • ist vor mindestens 30 Jahre in Verkehr gekommen (d.h. Erstzulassung vor min. 30 Jahren)
  • entspricht weitestgehend dem Originalzustand
  • ist in einem guten Erhaltungszustand
  • dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes

Erforderlicher Mindestzustand

Voraussetzung für eine positive Begutachtung zur Einstufung als Oldtimer gemäß § 23 StVZO ist die Einhaltung folgender Bedingungen:

Das Fahrzeug:

  • hat keine technischen Mängel (im Sinne der StVZO)
  • hat nur leichte Gebrauchsspuren
  • hat keine erkennbaren Unfallschäden oder Anzeichen einer unsachgemäßen Instandsetzung
  • ist komplett (d.h. kein Fehlen wesentlicher Teile)

Du besitzt ein Fahrzeug, dass der oben genannten Definition und den Kriterien bzgl. des Mindestzustandes entspricht? Dann hast du beste Chancen ein H / 07er - Kennzeichen für deinen Klassiker zu bekommen.

Anlaufstellen in Freiburg

Bewährte Anlaufstelle für Oldtimergutachen in Freiburg und dem nahen Breisgau sind Kfz-Prüfingenieure mit entsprechender Befugnis zur Abnahme deines Oldtimers nach §23 StVZO. Entsprechende Befugnisse haben auch die aaS/aaSmT an den Prüfstellen der TÜV-Gesellschaften.

In den folgenden KFZ - Werkstätten ist dein Auto, sowohl was die amtlichen Untersuchungen als auch Reparatur betrifft, in besten Händen.

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Kommentar von Sven |

Wie sieht es in dem Zusammenhang mit der KFZ-Steuer aus? Ich habe gelesen das ein Pauschalbetrag von ca. 190 € Steuern für ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen angesetzt wird (egal wieviel Hubraum der Motor hat). Ist das noch aktuell?

Antwort von Marco

Das ist soweit Korrekt. Die KFZ-Steuer für einen Oldtimer mit H-Kennzeichen beträgt Stand heute 191,73 € pro Jahr. Nähere Infos sollte dir deine TÜV-Gesellschaft vor Ort geben können.

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