BAföG

Grundsatz

Eine staatliche Förderung steht dir nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz kurz Bafög zu, sobald du und / oder deine Eltern die Kosten für den Lebensunterhalt und das Studium nicht übernehmen können.

Voraussetzungen

Du ...

  • bist eingeschriebener Student an einer Fachhochschule, Akademie oder Universität
  • bist deutscher Staatsbürger (auch bereits gesellschaftlich integrierte Ausländer/innen mit Bleibeperspektive sind förderungsberechtigt)
  • beginnst das Studium vor Anfang des 30. Lebensjahres bzw. vor dem 35. Lebensjahr bei Masterstudiengängen
  • bringst im Laufe des Studiums Nachweise über erbrachte Studienleistungen

Förderungshöhe

Gesetzlich ist eine maximale Förderung für Lebensunterhalt und Studium von 399 € pro Monat vorgesehen.

Dazu gibt es eine Miet-, und Unterkunftspauschale sowie einen Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung. Inkl. dieser Zuschläge beträgt der BAföG-Betrag für bei den Eltern wohnenden Studenten max. 537 € und für Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen max. 745 €.

Leistungsnachweise

Nach dem 5. Semester wird ein erster Leistungsnachweis erforderlich. Aus diesem muss hervorgehen, dass die von Hochschule oder Uni vorgegebenen Studienfortschritte erzielt wurden. Der Leistungsnachweis kann ein Zeugnis (Zwischenprüfung, Vordiplom o.ä.) oder eine Bescheinigung eines Gutachters der Uni sein.

BAföG-Antrag

Zu aller erst musst du die entsprechenden Antragsformulare Ausfüllen. Die Antragsformulare bekommst du beim Studentenwerk Freiburg, den Kiosken der Mensen, oder im Internet unter www.bafög.de. Den Bafög-Antrag kannst du dann beim Studentenwerk Freiburg einreichen.

Beratungsstelle

Im Infoladen des Studentenwerk Freiburg gibt es eine Bafög Beratungsstelle. Hier stehen von Montag bis Freitag von 09:00 und 17:00 kompetente Sachbearbeiter zur Klärung deiner Fragen zum Thema BAföG bereit.

Studentenwerk Freiburg
Schreiberstraße 12-16
79098 Freiburg

Weiterführende Links

Stand: 11.03.2018